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AGB Geschäfts-, Liefer-, Reparatur-
und Lizenzbedingungen von MacIlvaine Chiptuning
§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen, Angebote, Lizenzvergaben und Lizenzvereinbarungen
sowie Werkstattleistungen von MacIlvaine Chiptuning Kai MacIlvaine
(nachfolgend IT genannt) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser
Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigenGeschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen erfolgen gegenüber dem gesamten Geschäftsverkehr,
egal, ob es sich bei den Geschäftspartnern um einen Kaufmann im Sinne
des HGB oder nicht gewerblichen Kunden handelt. Allen anderen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden
wird hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt,
wenn IT ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Abweichungen
von diesen Bedingungen werden nur dann wirksam, wenn IT diese schriftlich
bestätigt.
§ 2 Anerkennung der BedingungenDer Kunde erkennt diese Bedingungen
durch die Möglichkeit zur Kenntnisnahme und insbesondere durch Öffnen
gesicherter Verpackungen oder durch Aufbrechen von Lizenzsiegeln oder
am Produkt angebrachter Hinweisbanderolen selbst dann an, wenn sie
der Kunde erst mit der Lieferung oder Leistung zur Kenntnis nimmt.
Bei Leistungen von IT, die auf Lieferung, Veränderung oder Anpassung
von EDV- oder Steuerdaten mit oder ohne Veränderung von Hardware gerichtet
sind, erkennt der Kunde damit ausdrücklich auch die in diesen Bedingungen
enthaltenen Lizenzbestimmungen an und verpflichtet sich, diese zu
beachten.
§ 3 Angebot und Annahme
Die Angebote von IT sind freibleibend. Der Kunde ist an seine Bestellung
bzw. an seinen Auftrag 4 Wochen gebunden. Die Annahmeerklärung durch
IT bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen
Bestätigung. Dies gilt auch für Abänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden.
Diese werden nur dann wirksam, wenn IT sie schriftlich bestätigt.
Lieferung und/oder Rechnungsstellung ersetzt die schriftliche Auftragsbestätigung
durch IT. In Folge des besonderen Charakters der Leistungen von IT
umfasst die Auftragserteilung durch den Kunden auch die Ermächtigung,
Probefahrten mit dem Kundenfahrzeug durchzuführen.
§ 4 Abbildungen, Beschreibungen, Leistungsdaten und sonstige AngabenAbbildungen
und Beschreibungen in Angeboten, Prospekten und Veröffentlichungen
von IT werden zur allgemeinen Verdeutlichung verwendet und können
als technische Daten Veränderungen unterliegen, da IT stets bemüht
ist, ihre Erzeugnisse im Sinne des Kunden und des technischen Fortschritts
weiter zu entwickeln. Leistungsdaten, Geschwindigkeitsangaben, Maße
und Gewichte, Kraftstoffverbrauchs- und Einsparungsangaben sind nur
als Näherungswerte zu verstehen und unverbindlich. Sie stellen keine
zugesicherten Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich
schriftlich auf vertragsbezogene Anfrage bestätigt. Datenangaben beziehen
sich auf Referenzfahrzeuge, Abweichungen beim jeweiligen Käuferfahrzeug
sind möglich und von IT nicht zu vertreten. Bei offensichtlichen Irrtümern,
Schreib- oder Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen
besteht für IT keine Verbindlichkeit. Der Kunde verpflichtet sich,
IT über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen. Dies gilt auch bei
fehlenden Unterlagen.
§ 5 Preise
Preise gelten brutto ab IT zuzüglich Verpackungs-, Versand- und Frachtversicherungskosten.
Maßgeblich sind die am Tage desVertragsabschlusses geltenden Preise
von unserer Homepage. Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und dem
Liefertermin mehr als 2 Monate, gilt der am Tag der Lieferung gültige
Listenpreis. Für Zusatzleistungen und -Lieferungen gelten die zum
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise von IT.
§ 6 An- und Abnahme von Werk- und Lieferleistungen
Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Mängel, Fehler und Transportschäden
des Liefergegenstandes unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich
gegenüber IT und bei Versendungskauf auch gegenüber dem Frachtführer
zu rügen. Sichtbare Mengendifferenzen sind sofort bei Erhalt der Ware,
verdeckte Mengendifferenzen spätestens 2 Tage nach Warenerhalt schriftlich
bei IT anzuzeigen. Bei Versand des Kaufgegenstandes an den Käufer
hat dieser die Kaufsache sofort nach Erhalt auf ihre äußerliche Unversehrtheit
zu überprüfen und dem entsprechende Beanstandungen sofort bei Übernahme
gegenüber dem Versandunternehmen geltend zu machen. Bei Erhalt einer
schon äußerlich beschädigten Sendung ist der Kunde verpflichtet, sich
den Schaden durch ein entsprechendes Protokoll oder eine Schadensmeldebestätigung
des Frachtführers bestätigen zu lassen. Bei Verstoß hiergegen erlischt
das Recht des Kunden auf Neu- bzw Nachlieferung. Der Vertragspartner
verpflichtet sich, das Werk innerhalb von 8 Tagen nach Meldung der
Fertigstellung mit Übernahme des Fahrzeuges von der Werkstatt von
IT als vertragsgemäß abzunehmen, es sei denn, dass er bei der Übernahme
unter Hinweis auf konkrete Mängel ausdrücklich widerspricht. Der Besteller
kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 8 Tagen
nach Meldung der Fertigstellung das Fahrzeug abholt. Wird ein Fahrzeug
nach Ablauf der Frist nicht abgeholt, so kann IT als Standgeld die
ortsüblichen Einstellgebühren für das Fahrzeug berechnen.
§ 7 Lieferung- Lieferfristen
Die von IT dem Kunden mitgeteilten Liefertermine sind stets unverbindlich,
es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. IT kommt
mit der Fertigstellung und/oder Lieferung nur dann in Verzug, wenn
sie die Verzögerung zu vertreten haben. Technisch bedingte Form- oder
Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten, sofern das Werk dadurch
für den Kunden nicht unzumutbar verändert wird. Bei höherer Gewalt
oder Arbeitskampf entsteht kein Verzug.
§ 8 Versand und Gefahrübergang
Bei Versand der bestellten Ware an den Empfänger trägt IT die Gefahr
der Beschädigung oder des Untergangs nur bis zur Übergabe an das Versandunternehmen.
Die Auswahl der Versendungsart bleibt IT vorbehalten. Bei der Auswahl
des Versandunternehmens haftet IT nur für grobe Fahrlässigkeit und
Vorsatz. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu
vertreten hat, so geht die Gefahr der zufälligen oder leicht fahrlässigen
Beschädigung oder des zufälligen oder leicht fahrlässigen Untergangs
der Sache bereits mit der Bereitstellung zum Versand auf den Kunden
über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten
hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
§ 9 Besondere Hinweise - Abnahme
Soweit durch Leistungen von IT oder den Einsatz von Produkten von
IT Veränderungen der Leistungsdaten von Fahrzeugen hergestellt werden,
erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Das Fahrzeug
entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr den Erfordernissen
des Kraftfahrgesetzes und kann seinen Versicherungsschutz verlieren.
Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen auch
die Verpflichtung, seiner KFZ-Versicherung mitzuteilen und eine technische
Fahrzeugabnahme beim Tüv oder Dekra zu veranlassen. Es bedarf der
besonderen Genehmigung für das veränderte Fahrzeug. Soweit der Kunde
das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgtdies
auf eigene Gefahr. IT übernimmt ausdrücklich keinerlei Haftung für
Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser
Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen.
§ 10 Besondere Hinweise - Gewährleistung
Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die
von IT angebotenen Leistungen, Produkte, Tuningmaßnahmen, sowie die
im Rahmen des Tuning vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug, dem
Motor, dem Steuergerät oder den Steuerdaten zu einer Änderung der
Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. Der Kunde wird hiermit
darauf hingewiesen, dass der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate
und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt
sind und dies physikalisch bedingt zu einem höheren Verschleiß am
Kundenfahrzeug kommen kann. Insbesondere können sich Überbeanspruchungen
und Dauerleistungen, sowie die durch das Tuning erreichte Steigerung
der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer
des Fahrzeuges, des Motors und seiner Aggregate auswirken. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bauartveränderungen und Leistungsveränderungen
zum Erlöschen derHerstellergarantie des Fahrzeuges führen können.
IT bietet deshalb die Möglichkeit des Abschlusses eines zusätzlichen
Garantievertrages. IT übernimmt demgemäss eine Gewährleistung von
24 Monaten ohne KM Begrenzung ab Auslieferung für die von IT gelieferten
Teile. Weitergehende Ansprüche des Kunden. Insbesondere am Steuergerät,
am Motor oder sonstigen Fahrzeugaggregaten und Teilen, Ausbau- und
Einabkosten, sowie von Schäden. Die nicht den Liefergegenstand Betreffen
(insbesondere Mangelfolgeschäden, seien sie materieller oder immaterieller
Art), sind - soweit rechtlich zugelassen - ausgeschlossen. Es werden
des Weiteren Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung oder
aufgrund Gewährleistungsrecht im gesetzlichen Rahmen ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für die Geltungsmachung von Nutzungsausfall
aus entstandenen Mietwagenkosten. Die Gewährleistung erfolgt in der
IT Werkstatt in Harburg durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung
der Teile, die von IT als fehlerhaft anerkannt sind. Ersetzte Teile
werden Eigentum der IT. Für die bei der Nachbesserung oder Mängelbeseitigung
eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des
Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Vertrages geleistet. Der Käufer
hat Fehler unverzüglich schriftlich bei IT anzuzeigen. Nach Feststellung
des Fehlers ist IT unverzüglich die Möglichkeit der Nachbesserung
zu geben. Wenn ein Fehler nicht beseitigt werden kann oder weitere
Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Vertragspartner statt
der Nachbesserung die Wandelungoder Minderung des Vertragsgegenstandes
verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht bei Tuningleistungen
wegen des besonderen Charakters des Geschäfts nicht. Der Vertragspartner
wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Motor durch
die bei Einbau eines neuen Steuerchips bewirkte höhere KW-Leistung
auch einer höheren Belastung ausgesetzt ist. Für weitere Schäden am
Motor oder den übrigen Teilen des Fahrzeuges haftet IT nur insoweit,
als sie durch von IT eingebaute, fehlerhafte, das heißt nicht ordnungsgemäß
funktionierende Teile verursacht werden. Bei Einbau eines neuen Steuerchips
haftet IT damit ausdrücklich nur für solche Schäden am Fahrzeug, die
durch einen defekten Steuerchip verursacht werden. Dabei muss der
vom neuen Steuerchip verursachte Schaden durch IT begutachtet und
bestätigt werden. Eine Haftung für Schäden, die lediglich aufgrund
der höheren Motorbeanspruchung entstehen, ist ausgeschlossen. Der
Nachweis der der Fehlerhaftigkeit der von IT eingebauten Teile ist
vom Kunden zu führen. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird darüber
hinaus dann nicht übernommen, wenn diese in ursächlichem Zusammenhang
damit stehen, dass ein Fehler eines von IT eingebauten Teils nicht
unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben worden
ist, oder Wartungsvorschriften des Fahrzeugherstellers und zusätzlich
von IT geschaffene Wartungs- und Warnhinweise nicht beachtet worden
sind oder in das Fahrzeug von IT nicht genehmigte Teile eingebaut
worden sind oder die von IT eingebauten Teile in ein anderes Fahrzeug
eingebaut wurden.
§ 11 Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich
abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Stellt sich während
der Arbeiten heraus, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag
um mehr als 10% überschreiten, so setzt IT den Besteller davon in
Kenntnis. Kündigt der Besteller daraufhin den Auftrag, so kann IT
den dem geleisteten Teil der Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung
und Ersatz der in der Vergütung nicht in begriffenen Auslagen verlangen.
§ 12 Eigentumsvorbehalt
Der Vertragsgegenstand bleibt - auch im eingebauten Zustand bis zur
vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von IT. Solange
von IT ein Eigentumsvorbehalt besteht, sind alle Veränderungen zum
Nachteil von IT, Veräußerungen, Verpfändungen, Sicherungsübereignungen
oder anderweitige Überlassung des Vertragsgegenstandes an Dritte ohne
schriftliche Zustimmung von IT unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes
ist die Ware sorgfältig zu verwahren und in einem einwandfreien Zustand
zu erhalten. Der Vertragspartner hat die entsprechende Sache ausreichend
zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf IT zu
übertragen. Kommt der Vertragsparten dieser Verpflichtung nicht nach,
kann IT die Versicherung auf Kosten des Vertragspartners abschließen
und den Käufer mit diesen Kosten belasten. Bei Zahlungsverzug oder
Verletzung der Sicherungspflichten der Sache kann die Herausgabe der
Sache verlangt werden. Nach schriftlicher Vorankündigung mit angemessener
Frist kann der Kaufgegenstand unter Anrechnung des Verwertungserlöses
auf den Kaufpreis im freihändigen Verkauf bestmöglich verwertet werden.
Wird vom Verkäufer die Herausgabe des Kaufgegenstandes verlangt, ist
der Vertragspartner sofort verpflichtet, die Sache an den Verkäufer
herauszugeben, es sei denn, dass diesem ein Zurückbehaltungsrecht
zusteht, welches durch den Kaufvertrag begründet ist. Auf Verlangen
des Vertragspartners kann auf seine Kosten ein Sachverständiger zur
Ermittlung des Sachwertes herangezogen werden. Der dadurch ermittelte
Wert ist für die Parteien verbindlich. Alle Kosten aus der Geltendmachung
des Eigentumvorbehaltes und der Rücknahme trägt der Vertragspartner.
Wenn die gelieferte Ware vernichtet, beschädigt oder gepfändet ist,
ist dies IT unverzüglich anzuzeigen und auf Aufforderung Mitteilung
über den Verbleib der Ware zu machen.
§ 13 Zahlungsbedingungen
Der Versand erfolgt gegen Nachnahem oder Vorauskasse. Werden Sendungen
nach besonderer Vereinbarung gegen Rechnung ausgeliefert, so ist der
Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Wurde durch
IT die Reparatur des Fahrzeuges durchgeführt, so hat die Zahlung bei
der Abnahme im Sinne des § 6 der AGB oder spät. 8 Tage nach Benachrichtigung
in Bar oder mit Barscheck bezüglich der Fertigstellung zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug ist IT berechtigt, Zinsen von 2% über dem Bundesbankdiskont
zu berechnen, es sei denn, durch IT oder den Kunden wird der Nachweis
erbracht, dass tatsächlich ein höherer bzw. niedrigerer Verzugsschaden
entstanden ist. Der vorgenannte Zinssatz kann ohne Vorlage einer Zinsbescheinigung
der Hausbank von IT erfolgen. Leistet der Kunde in einer angemessenen
Nachfrist nicht, so kann IT die Rechte aus § 1419 ABGB geltend machen,
insbesondere Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Höhe
des Schadensersatzes beträgt in allen Fällen 15% des vereinbarten
Entgeltes, es sei denn, IT kann einen höheren bzw. der Kunde einen
niedrigeren Schaden nachweisen. Daneben steht IT das Wahlrecht zu,
ob sie das ausstehende vereinbarte Entgeld ebenfalls als Schadensersatz
geltend macht oder aber die Kaufsache zurückverlangen will.
§14 Zurückbehaltungsrecht
An dem Gegenstand, der aufgrund des Vertrages in den Besitz von IT
gelangt ist, steht IT wegen jeder Forderung ein Zurückbehaltungsrecht
und Pfandrecht zu. IT ist zur Pfandverwertung im Wege des freien Verkaufes
berechtigt. Für die Verkaufsandrohung genügt eine schriftliche Ankündigung
an die letzte IT bekannte Adresse des Bestellers.
§ 15 Urheberrechte/Unterlagen
Auf den von IT gelieferten Gegenständen, insbesondere getunte PKW
Chips, Kostenvoranschläge, Skizzen, Entwürfe, hat IT die Urheberrechte.
Jedes Nachmachen, Kopieren, Auslesen oder einem Dritten zu irgendeinem
Zweck zur Verfügung stellen, löst eine Verwaltungsstrafe in Höhe von
5000 Euro aus, zu deren Zahlung der Kunde sich unabhängig von eventuell
geltend zu machenden weiteren Schadenersatzansprüchen für jeden Fall
der Zuwiderhandlung verpflichtet. Eingereichte Unterlagen des Vertragspartners
lagert IT ohne Gefahrübernahme ein.
§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand einschließlich
Scheck-, Wechsel- und Mahnverfahren ist der Sitz des Unternehmens
in Pilsting OT Harburg. Bei Verträgen mit nicht deutschen Vertragspartnern
gilt ausschließlich das deutsche Recht.
§ 17 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge. Gänzliche oder teilweise unwirksame
Bestimmungen sollen durch solche ersetzt werden, die der unwirksamen
Klausel am ehesten tatsächlich und wirtschaftlich entsprechen. AGB
MacIlvaine Chiptuning 12/07 |
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